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SCHWARZBUCH BETRIEBSRATSchattenbosse zwischen Macht und MachtmissbrauchBetriebsräte haben Macht und unterliegen keiner Kontrolle. Selbst wenn eine Mehrheit der Belegschaft mit der Arbeit des Betriebsrats unzufrieden wäre, könnte er nicht abgewählt werden. Ein Betriebsrat hat per Gesetz einen enormen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen, steht aber rechtlich und faktisch nicht in der Verantwortung. Er haftet nicht für sein Handeln.Betriebsratsmitglieder verfügen über einen Sonderkündigungsschutz, den kein anderer Arbeitnehmer besitzt. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sollen Arbeitgeber und Betriebsrat  keinen sozialen Kampf ausführen, sondern vertrauensvoll zusammen arbeiten. Doch die Realität sieht häufig anders aus. Es gibt Betriebsräte, die ihre Macht in vielerlei Weise missbrauchen: A. Betriebsvereinbarungen werden…
KÜNDIGUNG VON "UNKÜNDBAREN"Wie Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber sabotieren In Betrieben ist missbräuchliches Verhalten durch Arbeitnehmer fast alltäglich geworden. Seien es private Telefonate, exzessive Internetnutzung, falsche Spesenabrechnungen, Arbeitszeitbetrug, Annahme von Schmiergeldern, grobe Beleidigung von Vorgesetzten, Bagatell-Diebstähle oder häufiges Krankfeiern. Viele Beschäftigte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, sei es durch Tarifvertrag, sei es durch Gesetz. Oder sie sind Problemfälle wie Faulenzer, Alkoholiker, Mobber, Querulanten. Diese Mitarbeiter meinen, sie seien nicht mehr kündbar. Das ist falsch, es gibt keine unkündbaren Arbeitnehmer.Der Arbeitgeber hat Missbrauchshandlungen von seinen Mitarbeitern nicht hinzunehmen. Wenn ein Gespräch oder Konfliktlösung nicht weiter bringt, muss arbeitsrechtlich sanktioniert werden. Wenn ein Arbeitgeber das macht,…